Bestellberechtigt sind grundsätzlich alle aktiven, der Mitbestimmung nach dem HPVG unterliegenden Beschäftigten der Bank, die im Inland nach Ablauf der Probezeit, in einem ungekündigten, nicht freigestellten Arbeitsverhältnis stehen. Bei befristeten Beschäftigten muss die restliche Arbeits- bzw. Ausbildungsvertragsdauer mindestens die reguläre Dauer der Nutzungsüberlassung umfassen. Ein Anspruch besteht nicht, wenn bei Abschluss des Leasingvertrages bereits feststeht, dass die Beschäftigten während der Laufzeit des Leasingvertrages aus dem Arbeitsverhältnis mit der Bank ausscheiden oder in ein ruhendes Arbeitsverhältnis eintreten. Darüber hinaus besteht kein Anspruch im Falle von Insolvenz- und Pfändungsverfahren. Die Höhe des Teilzeitfaktors ist für die Bestellberechtigung nicht entscheidend.
- Berechtigte Nutzer
Berechtigte Nutzer sind neben den im Vertrag benannten Beschäftigten deren Ehepartner, Lebensgefährte und im selben Haushalt lebende Personen. Relevant ist immer der Erstwohnsitz der Beschäftigten.